Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Allgemeines

Alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Der Besteller erklärt sich durch Annahme eines Angebotes bzw. Erteilung eines Auftrages mit unseren Geschäftsbedingungen vollinhaltlich einverstanden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns in jedem Falle nicht verpflichtend, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch uns erfolgt. Anderslautende Bedingungen und Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen können ausschließlich durch ein schriftliches Bestätigungsschreiben unserer Geschäftsleitung Wirksamkeit erlangen. Mündliche Abreden sind unverbindlich. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Geschäftsbedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei Aufträgen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf unsere Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Installations- und Wartungshinweise sind Bestandteil der Angebote.

3. Aufträge

Erst durch unsere schriftliche Bestätigung gelten Aufträge als angenommen; für unsere Lieferverpflichtungen ist allein diese Auftragsbestätigung maßgebend. Erfolgt eine Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so ist der Rechnungsinhalt der Auftragsbestätigung gleichzusetzen. Musterlieferungen werden jeweils automatisch nach der vereinbarten Zeitdauer zur Begutachtung berechnet, wenn die Ware nicht rechtzeitig unserem Lager zugeschickt wird.

4. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich Verpackung rein netto ab Lieferstelle nach Liefermöglichkeit und unfrei, vorbehaltlich gleichbleibender Material-, Lohn-, Fracht- und Verpackungskosten. Fehlfrachten -soweit diese vom Käufer verursacht sind- gehen zu Lasten des Käufers. Bei Stornierung bzw. Annullierung von Bestellungen gehen die bis dahin entstandenen Kosten, Aufwendungen und Arbeiten -soweit nicht anderweitig einzusetzen- zu Lasten des Bestellers.

5. Lieferung

Für jeden Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt ab Eingang aller vom Besteller benötigten Unterlagen, Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen sowie nach Beseitigung aller sonstigen Lieferhindernisse. Bei rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferzeit als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden nicht möglich ist. Eine Pflicht zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden.
Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferpflichten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmengen sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Lieferanten in unseren Werksräumen geht die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl des Beförderungsmittels sowie die Wahl der Verpackung bleibt uns überlassen. Bei Abnahmeverzug durch den Besteller geht die Gefahr durch Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. durch Bereitstellung auf den Besteller über.

7. Beanstandungen

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach Warenerhalt schriftlich bei uns angemeldet werden. Versteckte Fehler und Beanstandungen können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.

8. Gewährleistungsverpflichtung

Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränken wir auf die Verpflichtung, mangelhafte Teile, soweit dies möglich ist, unentgeltlich durch mangelfreie Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile gehen in unser Eigentum über, falls sie ersetzt werden. Sie müssen uns zur Nachprüfung in jedem Fall überlassen werden. Ist der Ersatz von mangelhaften Teilen objektiv unwirtschaftlich oder mit einem im Vergleich zum Auftragswert unzumutbar hohen Aufwand verbunden, so hat der Besteller ein Minderungsrecht.
Im übrigen sind Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auch Entschädigung für entgangenen Gewinn, sowie Folgeschäden, Minderungs-, Wandlungs-, Anfechtungs- oder Rücktrittsrechte ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. In Fällen außerordentlicher Beanspruchung (Mehrschichtbetrieb etc.) reduziert sich diese Frist auf 3 Monate.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung, falsche Betriebsmittel, Abänderungen der Ware in Eigenarbeit durch den Käufer sowie sonstige durch uns nicht zu vertretende Fehler an der Ware. Für die Zulieferware gelten die Gewährleistungsvorschriften des Zulieferers. Für Anwendungen oder Eigenschaften der einzelnen Produkte, die nicht ausdrücklich in unseren Katalogen, technischen Datenblättern, Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweisen zugesichert, oder durch andere Aussagen unserer technischen Abteilung bestätigt werden, besteht weder für die Ware, noch für Folgeschäden ein Ersatz- oder Garantieanspruch, gleich ob es sich um Personen oder Sachschäden handelt. In diesen Fällen besteht auch im Sinne der Produkthaftpflicht kein Anspruch gegen den Lieferer. Besondere Eigenschaften, die ein Produkt erfüllen soll und nicht in unseren technischen Druckschriften als Standard ausgewiesen sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus dem fraglichen Kaufvertragsverhältnis getilgt hat. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nur zahlungshalber. Zahlung durch Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung. Wird die gelieferte Ware oder werden Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Grundsätzlich wird, auch wenn der Käufer bei der Zahlung eine bestimmte Forderung als tilgbar genannt hat, die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch.
Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

10. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto frei an uns zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist ein Schuldbetrag mit 1 % pro Monat zu verzinsen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Unser Mindestauftragswert beträgt EUR 50,-. Bei Unterschreiten dieser Summe wird dieser Mindestauftragswert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rabatte werden ab einem Warenwert von EUR 100,- berücksichtigt. Rechnungen für vom Verkäufer getätigte Instandsetzungsarbeiten sind ohne Abzüge sofort zahlbar.
Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Zahlungen gelten mit Wert des Tages, an dem über den Betrag verfügt werden kann, als in Zahlung gegeben. Auslandslieferungen erfolgen vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen Kasse / Dokumente. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer solche Ansprüche schriftlich anerkannt hat bzw. solche Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

11. Warenrücknahme

Rücknahmen bereits gelieferter und berechneter Waren können gegebenenfalls nur nach Absprache erfolgen.

12. Unterlagen

Zeichnungen, Unterlagen, Entwürfe, Kataloge, Prospekte und Kostenvoranschläge bleiben in unserem Eigentum. Ohne unsere Zustimmung dürfen solche Unterlagen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Mit Angeboten versandte Unterlagen sind unverzüglich an uns zurückzugeben, falls ein Vertrag nicht zustande kommt.

13. Transportschäden

Beschädigte Verpackungen (nicht weiter auspacken) müssen dem Lieferer sofort bei der Anlieferung angezeigt werden. Schadensfeststellungen sind nach dem Auspacken innerhalb 24 Stunden bei der Post, innerhalb 4 Tagen beim Spediteur und einer Woche bei Bahnversand anzuzeigen. Wenn der Schaden später festgestellt wird, muß eine eidesstattliche Erklärung mit Zeugenunterschrift nachgewiesen werden. Eine Schadenübernahme durch den Lieferer ist dann aber nicht automatisch gegeben. Achtung! Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist 51381 Leverkusen. Gerichtsstand für alle Uneinigkeiten aus einem Vertrag, sowie für Uneinigkeiten über die Verbindlichkeiten eines Vertrages ist 51381 Leverkusen.

15. Sonstiges

Der Kauf- oder Lieferungsvertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich. Bei anderslautenden Vereinbarungen gilt in jedem Fall der Punkt 9 dieser Vereinbarung als vereinbart.